Schulordnung
Gut zu wissen
Règlement de l‘école - Französisch
Allgemeines | Die Musikschule Muri-Gümligen vermittelt der Bevölkerung der Gemeinde Muri eine sorgfältige musikalische Ausbildung. Die Musikschule Muri-Gümligen ist eine vom Kanton Bern anerkannte Musikschule. Es unterrichten diplomierte Musiklehrpersonen. |
Schulleitung | Die Musikschule wird durch den Leiter Musikschule geführt. Er entscheidet über Aufnahme der SchülerIn, berät Eltern und SchülerIn bei der Instrumentenwahl und nimmt deren Zuteilung zur Musiklehrperson vor. Er übt zusammen mit der Musikschulkommission die Aufsicht über den Unterricht aus. |
Sekretariat | Für administrative Belange ist das Sekretariat zuständig. |
Fächer | Soweit genügend Anmeldungen und entsprechende Lehrpersonen vorhanden sind, wird der Unterricht in folgenden Fächern erteilt: Akkordeon, Bambusflöte, Cajón, Cembalo, Cornet, Djembé, Elektrobass, Elektrogitarre, Es-Althorn, Euphonium, Fagott, Fagottino, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Keyboard, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Piccolo, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Tuba, Ukulele, Viola, Violine, Violoncello, Xylophon, Eltern-Kind-Musizieren, Musik + Bewegung I + II, Musikatelier, Bambusflöten bauen und spielen, Djembé-Rhythmus, Band, Chor, Kammerorchester, diverse Ensembles, Musiktheorie und Gehörbildung |
Unterricht | Der Instrumentalunterricht wird in der Regel in Einzellektionen von 40 Minuten Dauer erteilt. Bei genügend Anmeldungen kann auch in Gruppen unterrichtet werden. |
Eintritt | Der Anmeldetermin für den Schulbeginn im August ist der 1. Juni. Das Schuljahr beginnt im August und umfasst 2 Semester. Die Schulleitung entscheidet über einen möglichen Eintritt im Februar. Anmeldetermin ist der 1. Dezember des Vorjahres. Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Anmeldeformular und dessen rechtsgültiger Unterzeichnung, womit gleichzeitig die Schulordnung und das Verzeichnis der Schulgelder anerkannt werden. |
Schuljahr | Während den 39 Schulwochen der öffentlichen Schule werden 36 Lektionen unterrichtet, entsprechend dem berechneten Schulgeld:
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Organisationswoche | Die 1. Schulwoche im Herbstsemester (August) dient der Stundenplan- und Raumeinteilung. In dieser Woche findet kein Unterricht statt. |
Ferien | Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der öffentlichen Schulen derGemeinde Muri. |
Austritt | Der Austritt aus der Musikschule ist bis spätestens 1. Juni der Schulleitung schriftlich mitzuteilen. Bei verspäteter Abmeldung muss das ganze Schulgeld für das nächste Semester bezahlt werden. In besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung über einen Austritt auf 1. Februar. In diesem Fall muss die Abmeldung schriftlich bis zum 1. Dezember des Vorjahres erfolgt sein. |
Ausschluss | Die Schulleitung ist berechtigt, SchülerInnen, deren Leistungen andauernd ungenügend sind, die das Schulgeld nicht fristgerecht bezahlen oder die sich undiszipliniert verhalten, von der Schule zu weisen. Eine Rückerstattung bezahlter Schulgelder erfolgt nicht. Gegen den Ausschluss kann beim Vorstand innert 30 Tagen rekurriert werden. Dieser entscheidet endgültig. |
Schulgeldermässigungen | Es können Schulgeldermässigungen gewährt werden. Gesuchsformulare sind im Sekretariat erhältlich. |
Absenzen | Ist die Schülerin / der Schüler am Besuch des Unterrichts verhindert, so ist dies spätestens am Vortag der Lehrperson mitzuteilen. Bei Unterrichtsausfällen, die nicht von den Lehrpersonen verursacht werden, wie Krankheit des Schülers / der Schülerin, Schulreise, Landschulwoche oder Sporttag, besteht kein Anrecht der Schülerin / des Schülers auf die ausgefallenen Lektionen bzw. auf 18 Lektionen pro Semester. An Feiertagen ausgefallene Lektionen sind nicht nachholpflichtig (z.B. Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag). Der „Zibelemärit“ gilt nicht als Feiertag. Lektionen, die wegen Absenz der Lehrperson ausfallen, werden mit Stellvertretung oder Schulgeldrückerstattung gelöst. |
Lehrpersonen | Die Lehrpersonen erteilen die Lektionen regelmässig und in der vereinbarten Dauer. Ist eine Lehrperson während längerer Zeit abwesend, sorgt der Leiter Musikschule für eine Stellvertretung. |
Stundenplan | Die Lehrpersonen erstellen den Stundenplan und die Einteilung der Lektionen in Absprache mit Eltern und Schülern. Zur Stundenplangestaltung sind mehrere Zeitfeinster an verschiedenen Tagen offen zu halten. |
Eltern | Die Eltern sind gebeten, auf tägliches, sorgfältiges Üben zu achten. Sie sind eingeladen, gelegentlich dem Unterricht beizuwohnen. |
Instrumente / Lehrmittel | Die Anschaffung der Instrumente und Lehrmittel ist Sache der Schülerin bzw. des Schülers; die Lehrpersonen stehen auf Wunsch beratend zur Seite. |
Musizierstunde | Jede Schülerin und jeder Schüler erhält mindestens einmal jährlich die Gelegenheit, sich im Vorspielen zu üben. Die Lehrpersonen führen Musizierstunden durch. Die Teilnahme aller SchülerInnen ist erwünscht. |
Bildmaterial | Um die digitalen Auftritte wie Webseiten, Facebook-Seite, sowie alle Print-produkte mit Bildern zu gestalten, werden Aufnahmen von Ereignissen der Musikschule verwendet und veröffentlicht. Mit dem Anmelden erteilen SchülerInnen und/oder Erziehungsberechtigte die Einwilligung zur Ver-öffentlichung von Bildern. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. |
Schlussbestimmungen | Diese Schulordnung kann jederzeit durch den Vorstand des Vereins Musikschule Muri-Gümligen mit einfachem Beschluss geändert werden.
Diese Schulordnung tritt auf den 1.2.2021 in Kraft.
Der Präsident des Vereins Musikschule Muri-Gümligen |