Benutzungsordnung

Gut zu wissen

Danke, dass Sie die Benutzungsordnung der Villa Mettlen beachten.

  1. Die definitive Reservation gilt nach Eingang der Reservationsgebühr (Anzahlung) von CHF 50 pro Tag und der Genehmigung des Reservationsantrages.
  2. Bei einer Annullierung der Reservation bis 2 Monate vor dem Anlass behält die Musikschule die Reservationsgebühr zurück, danach wird die ganze Miete in Rechnung gestellt.
  3. Im Mettlen-Areal stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Widerrechtlich abgestellte Motorfahrzeuge werden unter Kostenfolge abgeschleppt. Im Hof der Villa Mettlen gilt ein generelles Parkverbot. Die Anlieferung von Waren ist gewährleistet über die Feuerwehrzufahrt.
  4. Mobiliar und Einrichtungen sind mit aller Sorgfalt zu behandeln. Das Schieben von schweren Gegenständen auf dem Parkettboden ist untersagt. Die Räumlichkeiten sind nach der Benützung aufzuräumen. Abfälle aller Art, einschliesslich leerer Flaschen und Verpackungen sind selber zu entsorgen.
  5. Es dürfen keine Plakate, Bilder und Anschriften angebracht werden  (Seidentapeten).
  6. Die Benutzer haften vollumfänglich für jeglichen Personen- und Sachschaden. Beschädigungen an Mobiliar und Geschirr müssen dem Koordinator gemeldet werden. Für Ersatz und Reparatur stellt der Vermieter Rechnung.
  7. Das Bereitstellen und Wegräumen von Einrichtungen ist Sache der Benutzer. Das Schieben von schweren Gegenständen auf dem Parkettboden ist untersagt.
  8. Das Abbrennen oder Ausblasen von Rauch entwickelnden Gegenständen, z.B. Geburtstagskerzen, Tischbomben, Sternenregen, bengalischen Zündhölzern, usw. ist in allen Räumen des Hauses untersagt. Feuerwerke im Park sind nicht gestattet.
  9. Falls durch ein Fehlverhalten die Brandmeldeanlage im Haus in Funktion gesetzt wird, sind die Kosten für das Ausrücken zum Fehlalarm (CHF 300 pro Alarm) an die Wehrdienste Muri zu bezahlen.
  10. Der unbedeckte Vorplatz, die Gegend um den Brunnen sowie der Park um die Villa Mettlen sind öffentlich. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf allfällige Unterhaltsarbeiten und Aktivitäten in diesen Bereichen.
  11. Seit 1970 ist die Villa Mettlen Sitz der Musikschule Muri-Gümligen. Der Schulbetrieb läuft unabhängig der Vermietung der Räumlichkeiten. Emissionen aus dem Musikunterricht sind nicht zu vermeiden.
  12. Spätestens um 20.00 Uhr sind Anlässe vom Freien ins Gebäude zu verlegen. Musik ist ab diesem Zeitpunkt nur noch bei geschlossenen Fenstern gestattet. Während der Woche darf während max. 2 Stunden im Freien musiziert werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Musizieren im Freien auf 1 Stunde zu beschränken
  13. Die Stimmung des Flügels und/oder des Klaviers erfolgt durch die Musikschule.
  14. Das Haus muss spätestens um 20.00 Uhr zur Übergabe (inkl. allfällige Küchenreinigungen) bereit und verlassen sein. Ansonsten werden 25 % Nachtzuschlag verrechnet. Bei Vermietungen bis 22.00 Uhr müssen die Gäste die Villa Mettlen vor 22.00 Uhr verlassen haben.
  15. Die Nachbarschaft hat Anrecht auf Rücksichtnahme. Die Benutzer vermeiden unnötigen Lärm bei ihren Tätigkeiten und beim Verlassen des Hauses.
  16. Für Garderobe und persönliches Eigentum wird nicht gehaftet.

Allen Gästen in der Villa Mettlen wünschen wir einen angenehmen Aufenthalt.

Ihre Musikschule Muri-Gümligen
Muri b. Bern, 1. Januar 2020